5 Klauseln im Arbeitsvertrag, bei denen sich ein Marktvergleich lohnt
Nicht bei jeder Klausel im Arbeitsvertrag lohnt sich die Frage „ist das erlaubt". Bei manchen Punkten ist die aussagekräftigere Frage: „ist das üblich". Diese fünf Klauseln variieren zwischen Arbeitgebern besonders stark — deshalb bringt hier ein Marktvergleich mehr als eine pauschale Einschätzung.
Warum ein Marktvergleich hier aussagekräftiger ist als eine Pauschalaussage
Bei den meisten Vertragsklauseln gibt es keine einzelne „richtige" Ausgestaltung, sondern eine Bandbreite dessen, was Arbeitgeber tatsächlich vereinbaren. fairvertrag bewertet deshalb bewusst nicht, ob eine Klausel rechtlich zulässig ist, sondern ordnet sie im Vergleich zu ähnlichen Verträgen ein. Bei den folgenden fünf Merkmalen ist der Abstand zwischen „üblich" und „ungewöhnlich" besonders groß — ein Blick auf den Markt lohnt sich hier mehr als bei Klauseln, die ohnehin kaum variieren.
Die 5 Klauseln im Überblick
- Kündigungsfrist: Die gesetzliche Frist oder ein Monat ist am Markt die häufigste Vereinbarung, Fristen ab sechs Monaten sind ungewöhnlich lang — und binden beide Seiten gleichermaßen. Mehr dazu: Kündigungsfristen in Deutschland.
- Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Die Mehrheit der Arbeitsverträge enthält gar keins. Wo eines vereinbart ist, ist die Karenzentschädigung der entscheidende Punkt, nicht das Verbot selbst. Mehr dazu: Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag.
- Probezeit: Ein bis sechs Monate sind Standard, sechs Monate die häufigste Einzeldauer. Fehlt eine klare Angabe, weicht das eher vom Üblichen ab, als dass es ein Vorteil wäre. Mehr dazu: Probezeit im Arbeitsvertrag.
- Überstundenregelung: Bezahlung oder Freizeitausgleich entsprechen dem Marktstandard. Eine Pauschalabgeltung ganz ohne Obergrenze ist am Markt ungewöhnlich und verschiebt ein wirtschaftliches Risiko einseitig. Mehr dazu: Überstunden im Arbeitsvertrag.
- Homeoffice-Tage: Ein hybrides Modell mit zwei bis drei Tagen pro Woche hat sich als Standard etabliert. Sowohl reine Vor-Ort- als auch reine Remote-Regelungen weichen davon ab — in unterschiedliche Richtungen, nicht automatisch besser oder schlechter. Mehr dazu: Homeoffice und Remote-Tage.
Was diese fünf Klauseln gemeinsam haben
Keine dieser Klauseln ist für sich genommen „gut" oder „schlecht" — ob eine Klausel im Streitfall durchsetzbar wäre, ist eine Rechtsfrage, die fairvertrag nicht beantwortet und die im Zweifel eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht einschätzen sollte. Was sich dagegen objektiv einordnen lässt, ist die Häufigkeit: Wie viele vergleichbare Verträge regeln denselben Punkt ähnlich, und wie weit weicht der eigene Vertrag davon ab? Genau das ist der Unterschied zwischen einer Marktbefund-Einordnung und einer rechtlichen Bewertung.
Wie du deinen eigenen Vertrag einordnest
fairvertrag erkennt alle fünf genannten Merkmale automatisch im hochgeladenen Vertrag — zusammen mit 11 weiteren, darunter Gehalt, Urlaub und Weihnachtsgeld — und ordnet jedes davon einzeln im Marktvergleich ein.
Mehr zum Marktvergleich nach Beruf: Alle Berufe im Überblick.
Willst du wissen, wie dein eigener Vertrag im Marktvergleich abschneidet?
Vertrag jetzt hochladen