Probezeit im Arbeitsvertrag: Wie lang ist üblich?
Die Probezeit dient beiden Seiten dazu, das neue Arbeitsverhältnis unter erleichterten Bedingungen zu testen — meist mit einer kürzeren Kündigungsfrist als danach. Wie lang sie ausfällt, wird in Verträgen sehr unterschiedlich gehandhabt.
Was Marktdaten zeigen
Eine Probezeit zwischen einem und sechs Monaten ist die am Markt übliche Bandbreite — sechs Monate sind dabei die am häufigsten vereinbarte Dauer. Verträge ganz ohne klare Angabe zur Probezeit weichen von diesem Standard ab, ebenso Vereinbarungen über sechs Monate hinaus.
- 1–6 Monate: entspricht dem Marktstandard
- Keine eindeutige Angabe: weicht vom Standard ab — in vergleichbaren Verträgen wird üblicherweise eine Probezeit ausdrücklich vereinbart
- Mehr als 6 Monate: am Markt ungewöhnlich
Warum ausgerechnet sechs Monate
Sechs Monate haben sich als Richtwert nicht zufällig etabliert, sondern haben sich am Markt über Jahre als informeller Standard durchgesetzt. Viele Unternehmen orientieren sich unternehmensintern an diesem Zeitraum, unabhängig von der jeweiligen rechtlichen Ausgangslage im Einzelfall — welche rechtlichen Mechanismen dabei konkret eine Rolle spielen, kann eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht einordnen.
Warum eine fehlende Angabe kein gutes Zeichen ist
Man könnte annehmen, dass keine Probezeit-Angabe vorteilhaft ist — schließlich fehlt dann scheinbar eine Einschränkung. Am Markt ist das Gegenteil der Fall: In den meisten vergleichbaren Verträgen wird die Probezeit klar geregelt. Eine fehlende oder unklare Angabe weicht deshalb eher vom Üblichen ab, als dass sie ein Vorteil wäre — oft ist sie schlicht ein Zeichen dafür, dass der Vertrag an dieser Stelle weniger sorgfältig ausgearbeitet wurde.
Wie du deinen eigenen Vertrag einordnest
fairvertrag erkennt die vereinbarte Probezeit-Dauer automatisch und ordnet sie im Marktvergleich ein — inklusive des Hinweises, falls die Regelung im Vertrag unklar bleibt.
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