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Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag: Was ist üblich?

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot untersagt es, nach dem Jobwechsel für einen bestimmten Zeitraum bei einem Konkurrenzunternehmen zu arbeiten. Es klingt nach einer gravierenden Einschränkung — kommt in deutschen Arbeitsverträgen insgesamt aber seltener vor, als der Begriff vermuten lässt.

Was Marktdaten zeigen

Die Mehrheit der Arbeitsverträge enthält gar kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Wo eines vereinbart ist, hängt die Marktüblichkeit vor allem von einem Detail ab: ob eine Karenzentschädigung dafür vorgesehen ist — also eine finanzielle Ausgleichszahlung für die Zeit, in der die Beschränkung gilt.

  • Kein Wettbewerbsverbot vereinbart: die häufigste Konstellation am Markt
  • Wettbewerbsverbot mit Karenzentschädigung: entspricht der üblichen Ausgestaltung, wo ein Verbot überhaupt vereinbart wird
  • Wettbewerbsverbot ohne erkennbare Karenzentschädigung: am Markt ungewöhnlich

Warum die Karenzentschädigung der entscheidende Punkt ist

Ein Wettbewerbsverbot schränkt die eigene Berufsfreiheit für einen bestimmten Zeitraum ein — man kann in der eigenen Branche nicht frei den Arbeitgeber wechseln. Der übliche Ausgleich dafür ist eine Entschädigungszahlung, die diesen Nachteil finanziell kompensiert. Unternehmen, die ein Verbot ohne diese Kompensation vereinbaren, gehen ein höheres Risiko ein, dass die Klausel im Streitfall nicht wie gewünscht durchsetzbar ist — deshalb kombinieren die meisten Unternehmen, die überhaupt ein Wettbewerbsverbot wollen, dieses von vornherein mit einer Entschädigung. Das erklärt, warum die Kombination „Verbot ohne Zahlung" am Markt so selten vorkommt: Sie ist für Unternehmen strukturell wenig attraktiv.

Für die Einordnung eines eigenen Vertrags lohnt sich deshalb weniger die Frage „gibt es ein Verbot", sondern vor allem: „ist eine Entschädigung dafür vorgesehen, und wie hoch fällt sie aus".

Wie du deinen eigenen Vertrag einordnest

fairvertrag erkennt automatisch, ob ein Wettbewerbsverbot vorliegt und ob eine Karenzentschädigung vereinbart ist, und ordnet beide Aspekte gemeinsam im Marktvergleich ein — als eines von 16 geprüften Merkmalen.

fairvertrag gibt keinen Rechtsrat — alle Einschätzungen basieren auf anonymisierten Marktvergleichsdaten. Bei konkreten Fragen zu deinem individuellen Vertrag empfehlen wir einen Fachanwalt, eine Gewerkschaft oder eine Verbraucherberatungsstelle.

Willst du wissen, wie dein eigener Vertrag im Marktvergleich abschneidet?

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